Über uns
Wir, das Gewerbeforum Westerwald e.V. sind ein Zusammenschluss guter und sympathischer Firmen aus dem Westerwald.
Wir nehmen uns aktuellen und ausgesuchten Themen an, um uns als Unternehmer ein Stück weiterzubilden. Dabei versuchen wir unseren Horizont zu erweitern und unser Wissen aufzufrischen, damit wir die unzähligen, leider fortwährend gestiegenen und stets höher werdenden Hürden des alltäglichen Geschäftsleben, besser meistern können.
Wir befassen uns mit Fragen zur Umwelt, Energie, Betriebs- und Marktwirtschaft, Werbung und Marketing.
Aber auch dem “Mensch (als) Unternehmer“!
Dessen Gesundheit, Vorsorge, Risiken und selbstverständlich den alltäglichen Fakten im Umgang mit Kunden, Lieferanten sowie der Bewältigung von Stress und Ärger.
Auf Vortragsabenden mit Diskussionen und Erfahrungsaustausch, an dem sich auch Schnuppergäste nach vorausgegangener Anmeldung, beteiligen können, erweitern wir den Horizont unserer Mitglieder.
Unsere Treffen und Veranstaltungen, bei denen wir Erfahrungen austauschen, sind selbständigen Unternehmern und Existenzgründern vorbehalten.
Wir, das Gewerbeforum Westerwald e.V. sind ein Zusammenschluss guter und sympatischer Firmen aus dem Westerwald.
Wir nehmen uns aktuellen und ausgesuchten Themen an, um uns als Unternehmer ein Stück weiterzubilden. Dabei versuchen wir unseren Horizont zu erweitern und unser Wissen aufzufrischen, damit wir die unzähligen, leider fortwährend gestiegenen und stets höher werdenden Hürden des alltäglichen Geschäftsleben, besser meistern können.
Wir befassen uns mit Fragen zur Umwelt, Energie, Betriebs- und Marktwirtschaft, Werbung und Marketing.
Aber auch dem “Mensch (als) Unternehmer“!
Dessen Gesundheit, Vorsorge, Risiken und selbstverständlich den alltäglichen Fakten im Umgang mit Kunden, Lieferanten sowie der Bewältigung von Stress und Ärger.
Auf Vortragsabenden mit Diskussionen und Erfahrungsaustausch, an dem sich auch Schnuppergäste nach vorausgegangener Anmeldung, beteiligen können, erweitern wir den Horizont unserer Mitglieder.
Unsere Treffen und Veranstaltungen, bei denen wir Erfahrungen austauschen, sind selbständigen Unternehmern und Existenzgründern vorbehalten.
Der Vorstand besteht gemäss Satzung aus 3 Mitgliedern.
Dem Vorsitzenden, der dem Verein seine Charakteristik sorglichst erhält und innerhalb des gewählten Zeitraum bereichern soll. Ihm obliegt es vorrangig der Einberufung von allen Aktivitäten des Vereines und des Vorstand. Ihm zu Seite steht der Stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dessen Aktivitäten sich mit dem Vorsitzenden einvernehmlich abstimmen und positiv ergänzen sollten.
Der Schatzmeister führt sämtliche Finanzen.
Nach Möglichkeit sollen die Mitglieder des Vorstandes die Zusammensetzung des Vereines repräsentieren.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereines nach Maßgabe des Haushaltplanes und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus bereitet er die Beschlüsse für die Mitgliederversammlung vor.
Der Vorstand ist berechtigt, zur Durchführung besonderer Aufgaben auch andere Personen außerhalb des Vorstandes und außerhalb des Vereines zu beauftragen.
Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt 1 Jahr. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Zum Ende des Geschäftsjahres und der Amtsperiode hat der Vorstand auch kassenmäßig, Rechenschaft bis zum Ende des Monats abzulegen – spätestens per 31.12. eines jeden Jahres. Nach diesem Zeitpunkt dürfen bis zum Datum der Mitgliederversammlung nur noch laufende Geschäfte geführt und hierfür finanzielle Verbindlichkeiten eingegangen werden. Eine Wiederwahl ist zulässig!
Satzung
* Anm.: Satzungsänderung am 11.05.2023 beschlossen
Unter einer Ladungsfrist von mehr als 21 Tagen, unter Angabe der zu ändernden Paragraphen kann eine Einberufung der Außerordentlichen-Mitgliederversammlung erfolgen, durch
a) Vorstand oder
b) Zweidrittel der Mitglieder
Als beschlossen gilt:
Wenn eine zweidrittel Mehrheit der erschienenen Mitglieder sich für Annahme der Satzungsänderung ausspricht. Geheime Abstimmung ist erforderlich!
Über die Auflösung des Vereines entscheidet eine Außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer zweidrittel Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Voraussetzung: Ladefrist mindestens 21 Tage per Einschreiben mit Rückschein.
Der einzigste Punkt der Tagesordnung ist die Auflösung des Vereins. Das Vereinsguthaben darf keiner Behörde zufließen! Der Verein bekräftigt, dass ein etwaiges Vermögen verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen aus dem Westerwald zufließen soll.
Verlesen und protokolliert
Dienstag den 7. April 1998 Limbach / Westerwald.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 29. Januar 2010
Zuletzt geändert am Donnerstag, den 11.Mai 2023.