Der Vorstand besteht gemäss Satzung aus 3 Mitgliedern.
Dem Vorsitzenden, der dem Verein seine Charakteristik sorglichst erhält und innerhalb des gewählten Zeitraum bereichern soll. Ihm obliegt es vorrangig der Einberufung von allen Aktivitäten des Vereines und des Vorstand. Ihm zu Seite steht der Stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dessen Aktivitäten sich mit dem Vorsitzenden einvernehmlich abstimmen und positiv ergänzen sollten.
Der Schatzmeister führt sämtliche Finanzen.
Nach Möglichkeit sollen die Mitglieder des Vorstandes die Zusammensetzung des Vereines repräsentieren.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereines nach Maßgabe des Haushaltplanes und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus bereitet er die Beschlüsse für die Mitgliederversammlung vor.
Der Vorstand ist berechtigt, zur Durchführung besonderer Aufgaben auch andere Personen außerhalb des Vorstandes und außerhalb des Vereines zu beauftragen.
Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt 1 Jahr. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Zum Ende des Geschäftsjahres und der Amtsperiode hat der Vorstand auch kassenmäßig, Rechenschaft bis zum Ende des Monats abzulegen – spätestens per 31.12. eines jeden Jahres. Nach diesem Zeitpunkt dürfen bis zum Datum der Mitgliederversammlung nur noch laufende Geschäfte geführt und hierfür finanzielle Verbindlichkeiten eingegangen werden. Eine Wiederwahl ist zulässig!

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